Gemeindevertretungen werden rätedemokratisch gewählt

Kandidatenaufstellung für örtliche Räte-Wahlen begonnen

Am 12. Januar hat in Belarus die Kandidatenaufstellung für die Wahlen zu den 27. örtlichen Abgeordnetenräten begonnen. Die Nominierung dauert bis zum 10. Februar.
Laut Wahlgesetz der Republik Belarus dürfen politische Parteien, Arbeitskollektive, und einzelne Bürger mittels Unterschriftensammlung ihre Kandidaten stellen. Nominierung kann auf regionaler, kommunaler und Gebietsebene erfolgen.

Bei Aufstellung von Kandidaten von Arbeitskollektiven gilt die Regel – die Beschäftigtenzahl soll bei mind. 150 Personen (bei Nominierung für Gebietsräte und Stadtrat Minsk) oder mindestens 75 Personen (bei Nominierung für Städteräte) liegen. Dabei sollen sich Betriebe oder Organisationen, die ihre Kandidaten vorschlagen, auf dem Territorium des Wahlkreises befinden. Arbeiterkollektive dürfen nur eine Person als Abgeordnetenkandidat aufstellen.

Bei Unterschriftensammlung sollen Kandidaten zuerst eine Initiativgruppe registrieren lassen und je nach Räterang 150 Unterschriften (bei Aufstellung für Räterat Minsk oder Gebietsräte), 75 Unterschriften (bei Aufstellung für Kreis- oder Kleinstädteräte) oder 25 Unterschriften (bei Aufstellung für Dorf- oder Siedlungsräte) sammeln.
Nach Abschluss der Aufstellung sollen alle Dokumente in einem Paket der Wahlkommission zur Prüfung vorgelegt werden. Angaben über Einkommen und Vermögen sollen alle Kandidaten (Kandidaten für Abgeordnetenräte der Basisebene ausgenommen) der ZWK in einer entsprechenden Deklaration vorweisen. Dasselbe gilt für ehemalige Strafverfahren und für Einkommensquellen bei Kandidaten, die keinen offiziellen Arbeitsplatz haben. (aus BelTA online, 13.01.2014)

Wir werden über die Gemeinderatswahlen weiter berichten.

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